Annabergs bauliche Entwicklung in den letzten vier Jahrzehnten (3).
1896. Pöhlberg-Unterkunftshaus
Schon längst war es dringender Wunsch der Bürgerschaft Annabergs gewesen, ihr Kleinod, den Pöhlberg, mit einem Turm gekrönt zu sehen, von welchem aus man einen Rundblick auf die herrliche Umgebung mit ihren Bergen und Tälern, Dörfern, Feldern und Wäldern genießen konnte. Diesem Gedanken nachgehend, hatten verschiedene hiesige Vereine, an ihrer Spitze der Erzgebirgszweigverein Annaberg, schon seit Jahren ansehnliche Beträge zu einem Turmbaufond gesammelt, bis endlich im Oktober 1895 die städtischen Kollegien im Prinzip der Erbauung eines Aussichts-Turmes mit Unterkunftshaus zustimmten und im Februar 1896 die erforderlichen Mittel hierzu bewilligten. Die Planung mit Kostenanschlag war vom Stadtbauamt Annaberg aufgestellt, in dessen Händen auch die Bauleitung lag. Mit dem Bau wurde im Frühjahr 1896 begonnen und derselbe, trotz des Fehlens einer bequemen Zugangsstraße – die Baumaterialien mußten mittels einer Drahtseilbahn von der Sandgrube nach dem Bauplatz befördert werden – bis zum Herbst 1896 im Rohbau fertiggestellt. Am 12. Juli 1897 konnte dann die Einweihung der fertigen Anlage erfolgen, die zugleich als ein Denkmal des 400jährigen Bestehens unserer Stadt, worauf die Inschrift über dem Haupteingang am Turm besonders hinweist, bestimmt war. Der Turm, aus Ziegelmauerwerk 28 Meter hoch erbaut, ruht auf einem ein Meter starken Betonfundament. 152 Treppenstufen führen zu einem Schutzhäuschen aus Eisen und Glas, das zunächst von einer offenen Galerie mit gemauerter Brüstung umgeben war. Die äußeren Ansichtsflächen waren nur im unteren Drittel geputzt, im übrigen mit Rohbauziegeln verblendet. Diese Verblendung wurde jedoch bald durch Witterungseinflüsse zerstört und deshalb im Jahre 1911 mit einem Zementputz versehen. Das Unterkunftshaus war nur eingeschossig und enthielt nur eine Gaststube, eine Küche mit Nebenstube und einige Schlafräume im Dachgeschoß.


Illustriertes Erzgebirgisches Sonntagsblatt 126. Jahrgang, Nr. 13, 26. März 1933, S. 5